Beitragsrechner

Der Mitgliederbeitrag für swissstaffing richtet sich nach der Sektionszugehörigkeit und der Grösse des Unternehmens. Mitglieder können gleichzeitig mehreren Sektionen angehören.

Die Sektionen:

  • Sektion 1: Temporärarbeit - Alle Inhaber mit einer AVG-Bewilligung für Personalverleih.
  • Sektion 2: Selektion und Rekrutierung - Alle Inhaber einer AVG-Bewilligung für Personalvermittlung.
  • Sektion 3: Unternehmensberatung im Human Resources-Management
  • assoziiert: Unternehmen im Kontakt mit der Personaldienstleistungsbranche


Jetzt den Mitgliederbeitrag für Ihr Unternehmen berechnen.

Wie viele Standorte hat Ihr Unternehmen?

In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen tätig?

 

Informationen zur Berechnung und Stimmenverteilung:
Es handelt sich um einen Jahresbeitrag. Jedes Mitglied zahlt pro Geschäftsstelle (Hauptsitz und Filialen) einen Sockelbeitrag und den bzw. die entsprechenden Sektionsbeiträge. Pro Sockelbeitrag erhält das Mitglied eine Stimme.

Die Einteilung erfolgt gemäss der offiziellen, vom Seco jährlich veröffentlichten Liste, und gemäss Selbstdeklaration der Unternehmen. Stand ist immer der 1. Januar, welcher der Generalversammlung unmittelbar vorausgeht.

Wenn Unternehmen unter dem gleichen Namen auftreten, müssen alle dem Verband beitreten. Die erste Firma gilt als Hauptsitz, jede weitere mit gleichem Namen als Filiale.

 Erste FilialeJede weitere FilialeBeispiel für einen Personaldienstleister mit 4 Filialen, der den Sektionen 1 und 2 angehört.
Sockel-beitrag CHF 600 CHF 360 CHF 1'680
Sektion 1 CHF 1'800 CHF 1'200 CHF 5'400
Sektion 2 CHF 400 CHF 240 CHF 1'120
Sektion 3 CHF 400 CHF 240 -
Total     CHF 8'200