Vernehmlassungsfrist für Masseneinwanderungsinitiative ist zu Ende gegangen

Politik

Der Bundesrat hatte im Februar 2015 das Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative präsentiert. Bis Ende Mai konnten Verbände und Organisationen Stellung beziehen.

Vernehmlassungsfrist für Masseneinwanderungsinitiative ist zu Ende gegangen Quelle: Shuterstock

swissstaffing setzt sich dafür ein, dass die neue Verfassungsbestimmung wirtschaftsverträglich und nachhaltig umgesetzt wird. Deshalb hat der Verband der Personaldienstleister im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung von Art. 121a BV folgende Positionen bezogen:

  • Aufenthalte bis 12 Monate zwecks Erwerbstätigkeit – eingeschlossen der Grenzgänger – sind entgegen der Vorlage keiner Höchstzahl zu unterstellen und nicht zu kontingentieren. Der diesbezügliche juristische Spielraum ist auszuschöpfen.
  • swissstaffing unterstützt den Vorschlag gemäss erläuterndem Bericht, Personen mit einer Grenzgängerbewilligung eine privilegierte Zugangsregelung zu gewähren:
    • Für Drittstaatenbürger soll das Verfahren betreffend Familiennachzug weitergeführt werden; der Familiennachzug von EU/EFTA-Angehörige soll hingegen entgegen der Vorlage weiter eingeschränkt werden.
    • swissstaffing unterstützt den Vorschlag, dass nach einer erstmaligen Zulassung bzw. Bewilligungserteilung der Aufenthalt von Angehörigen von EU/EFTA-Staaten weiterhin gemäss dem bestehenden FZA geregelt werden soll und damit keinen weiteren Begrenzungsregelungen unterliegen. swissstaffing befürwortet auch die Regelung, dass für Drittstaaten die bisherige Regelung nach AuG weitergeführt wird.
  • Insbesondere der Normenkomplex „Inländervorrang“ hat das Potenzial, dass sich Behörden und Arbeitgeber völlig darin verstricken und ein Bürokratiemonster geschaffen wird. Bereits heute kann ein Bewilligungsverfahren für einen Drittstaatsangehörigen bis zu 2 Monate dauern und mehrere hundert Franken kosten. Es kann nicht sein, dass dies künftig auch für Bewilligungen von EU-/EFTA-Staatsangehörigen zum Richtwert wird. Die Verfahren müssen weiterhin effizient, dynamisch und kostengünstig sein. Gerade KMU haben ausserdem in aller Regel nicht die Möglichkeit und die Mittel, spezialisierte Abteilungen/Personen für die Erlangung von Ausländerbewilligungen zu unterhalten/einzustellen:
    • swissstaffing fordert, dass der Inländervorrang bei EU/EFTA-Angehörigen nur bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente (summarisch) und nicht im Einzelfall berücksichtigt werden soll.
    • Die Bewilligungsverfahren sollen innert 48 Stunden beschleunigt abgewickelt werden, falls eine zeitliche Dringlichkeit nachgewiesen werden kann.
  • swisstaffing fordert, dass in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV auf die (zusätzliche) Prüfung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bewilligungsverfahren verzichtet werden soll. Die Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen erfolgt bereits nachträglich durch die paritätischen Kontrollorgane.
  • swissstaffing fordert, dass in der vorgeschlagenen Zuwanderungskommission neben den vorgesehenen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden des Bundes und der Kantone auch die Sozialpartner als vollwertige Mitglieder vertreten sind.
  • swissstaffing bekräftigt die Einführung eines Mechanismus zur In- bzw. Ausserkraftsetzung des Kontingentierungssystems, falls eine definierte Zuwanderungsgrenze über- bzw. unterschritten wird.

Weiteres Vorgehen:

Wenn das Verhandlungsresultat der Anpassung FZA vorliegt und die Begleitmassnahmen einbezogen worden sind, wird eine Gesamtbeurteilung der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung möglich sein.

Hier geht es zum Dossier der Masseineinwanderungsinitiative beim Staatssekretariat für Migration.

Das könnte Sie auch interessieren…