Transparenz bei Mindestlöhnen

swissstaffing und Baumeisterverband stellen gemeinsam Daten ins Internet

Die Baumeister und die Temporärbranche tragen den Entscheid der kantonalzürcherischen Tripartiten Kommission zur Senkung der Mindestlöhne für ungelernte Bauarbeiter nicht mit. Sie wollen weiterhin die Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe erfüllen. Damit für die Arbeitnehmenden im Baugewerbe bezüglich Mindestlohns volle Transparenz herrscht, stellen swissstaffing und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in den nächsten Tagen die Daten zu den Mindestlöhnen auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Damit kann sich jeder Arbeitnehmer informieren, welchen Mindestlohn er für seine Berufsklasse und sein Einsatzgebiet erhalten muss.

Dübendorf und Zürich, 3. Oktober 2007. – swissstaffing, der Verband der Schweizer Personaldienstleister, unterhält mit swisstempdata eine elektronische Datenbank, in der Informationen bezüglich Mindestlöhnen aller allgemeinverbindlich erklärten oder kantonalen, vom EVD genehmigten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz erfasst werden.

In einem gemeinsamen Projekt stellen in den nächsten Tagen swissstaffing sowie der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) aus swisstempdata die Daten zu den Mindestlöhnen im Bauhauptgewerbe gemäss den Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe auf ihren Internetseiten zur Verfügung (www.swiss-staffing.ch, www.baumeister.ch). «Arbeitnehmende im Baugewerbe sollen sich informieren können, welcher Mindestlohn ihnen aufgrund ihrer Berufsklasse und ihres Einsatzgebiets zusteht», begründet Georg Staub, Geschäftsführer von swissstaffing, die Massnahme. Damit sollen Transparenz bei den Mindestlöhnen geschaffen und Lohndumping erschwert werden.

Unverständlicher Entscheid

Daniel Lehmann, Direktor des SBV, kann den Entscheid der kantonalzürcherischen Tripartiten Kommission nicht nachvollziehen. «Wir werden unser Wort halten und weiterhin die Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags erfüllen. Falls die Mindestlohnsenkung wirklich zutrifft, setzen wir alles daran, sie wieder rückgängig zu machen.»

Für weitere Informationen:

Georg C. Staub
Geschäftsführer von swissstaffing
Tel: 044 388 95 40
georg.staub@swiss-staffing.ch
www.swiss-staffing.ch

Daniel Lehmann
Direktor Schweizerischer Baumeisterverband
Tel: 044 258 81 11
dlehmann@baumeister.ch
www.baumeister.ch

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