Verstösse müssen Konsequenzen haben

swissstaffing begrüsst vermehrte Kontrollen gegen Lohndumping

swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister mit rund 200 Mitgliederfirmen, begrüsst die Verdichtung der Kontrollen zur Verhinderung von Lohndumping. Der personelle und finanzielle Aufwand lohnt sich aber nur, wenn mit den Kontrollen auch eine entsprechende Verhaltensänderung ausgelöst wird. Festgestellte Verstösse gegen die flankierenden Massnahmen müssen konsequent geahndet werden.

Dübendorf, 28. September 2007. – Um wirkungsvoller gegen Lohndumping vorzugehen, ruft swissstaffing das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sowie die kantonalen Behörden auf, mit aller Konsequenz Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vereinbarungen zu ahnden. Gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) können fehlbare Temporärfirmen gebüsst oder gar vom Markt ausgeschlossen werden.

Entsprechende strafrechtliche Bestimmungen sind im AVG seit 1991 in Kraft. Bevor im Bereich der Temporärbranche neue Regulatorien ausgearbeitet und in Kraft gesetzt werden, sollten die bestehenden, griffigen gesetzlichen Grundlagen von den zuständigen Behörden konsequent angewendet werden.

Einhaltung des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe

Dass sich die Temporärbranche ihrer Verantwortung bewusst ist und getroffene Lohn- und Sozialstandards einhalten will, unterstrichen vor über 500 Vertretern von Temporärfirmen Charles Bélaz, Generaldirektor der Manpower Schweiz und Präsident von swissstaffing, und Georg Staub, Geschäftsführer von swissstaffing, auf ihrer Roadshow durch die Städte Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne.

«Für uns bleiben die Lohnbedingungen des Landesmantelvertrags weiterhin gültig, und wir wollen die vorgesehene Lohnerhöhung auf 1. Januar 2008 tragen, auch wenn die Sozialpartner zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen», so die Botschaft von Bélaz. Seine Äusserungen stiessen bei den Verbandsmitgliedern auf ein durchweg positives Echo.

Verhandlungen mit UNIA weit fortgeschritten

Die Verhandlungen von swissstaffing mit der Gewerkschaft UNIA über eine Sozialpartnerschaft sind weit fortgeschritten. Mit dieser will swissstaffing das Verhalten der Temporärfirmen weiter positiv beeinflussen und dem Grundsatz von «Equal Pay» und «Equal Treatment» für Temporärarbeitende in Bezug auf Festangestellte Nachdruck verleihen.

Für weitere Informationen:

Charles Bélaz, Präsident von swissstaffing
Tel: 079 637 65 50
charles.belaz@manpower.ch
www.swiss-staffing.ch

Georg C. Staub, Geschäftsführer von swissstaffing
Tel: 044 388 95 40
georg.staub@swiss-staffing.ch
www.swiss-staffing.ch

swissstaffing, der Verband der Personaldienstleister der Schweiz
swissstaffing vertritt rund 200 Unternehmungen in den drei Sektionen Personalverleih, Personalberatung und Outplacement. Die Branche beschäftigt jährlich über 200'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte 2005 einen Umsatz von über 4 Milliarden Franken. Die Temporärbranche ist eine schnell wachsende Branche und leistet einen bedeutenden Beitrag zum Funktionieren des Schweizer Arbeitsmarktes und damit zur Volkswirtschaft.

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