GAV für Temporärarbeitende durch zuständige Organe grundsätzlich genehmigt

swissstaffing und Gewerkschaften haben dem neuen GAV zugestimmt

Der von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister, und der Gewerkschaft Unia ausgehandelte GAV für Temporärarbeitende wurde gestern den swissstaffing-Mitgliedern und dem Zentralvorstand der Unia vorgelegt. Beide Gremien haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Damit konnten die fast einjährigen Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Jetzt wird dem Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Vertrags beantragt. Mit der AVE werden über 180'000 Temporärarbeitende aus mehr als hundert Berufen, die bisher keinem GAV unterstellt waren, vom neuen GAV profitieren. In Branchen mit bestehenden Gesamtarbeitsverträgen haben deren Regelungen grundsätzlich Vorrang.

Zürich, 25. Juni 2008 – Nach fast einjährigen, intensiven Verhandlungen haben sich swissstaffing und die Gewerkschaft Unia, die in den Verhandlungen auch die Gewerkschaften Syna, KV Schweiz und Angestellte Schweiz vertrat, Ende Mai über die Eckwerte eines Gesamtarbeitsvertrags für Temporärarbeitende geeinigt. Gestern haben die swissstaffing-Mitglieder und der Zentralvorstand der Unia dem Vertragswerk grundsätzlich zugestimmt.

Eine neuartige GAV-Lösung

Bisher arbeitete nur rund ein Drittel der Temporärarbeitenden unter einem bestehenden allgemeinverbindlichen GAV. Nicht allgemeinverbindliche GAVs kamen für Temporärarbeitende nicht zur Anwendung. Dies soll sich zukünftig ändern. Der zwischen den Gewerkschaften und swissstaffing ausgehandelte GAV schreibt grundsätzlich die Einhaltung aller relevanten GAV vor. Der ausgehandelte GAV stellt somit ein Novum bei den Schweizer GAV dar. Bis dato waren die GAV auf eine Branche oder Firma beschränkt. Der GAV für Temporärarbeitende umfasst hingegen mehrere Branchen – nämlich all diejenigen, in denen Temporärarbeitende eingesetzt werden.

„Die Herausforderung für die Verhandlungspartner bestand darin, einen für alle Temporärarbeitenden geltenden GAV auszuhandeln, der die Eigenheit dieser Arbeitsform berücksichtigt und gleichzeitig die Errungenschaften der verschiedenen bisher geltenden GAV aufrecht erhält", so Charles Bélaz, Präsident swissstaffing und Generaldirektor Manpower Schweiz. Georg Staub, Direktor swissstaffing, freut sich über die Annahme des GAV: „Mit dem Abschluss eines eigenen GAV erhalten die Personalverleiher endlich das ihnen zustehende Mitspracherecht bezüglich sie betreffender Regelwerke."

Für Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, stellt der Gesamtarbeitsvertrag ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Arbeitsbedingungen dar: „Mit dem GAV für Temporärarbeitende schieben wir einen Riegel gegen Lohn- und Sozialdumping und können zukünftig härter gegen schwarze Schafe bei den Personaldienstleistern vorgehen." Vania Alleva, Mitglied der Unia-Verhandlungsdelegation, stellt fest: „Für viele Temporärarbeitende bringt der GAV eine deutliche Verbesserung ihrer Situation und ist ein wichtiger Schritt gegen prekäre Arbeitsverhältnisse."

Die Inhalte des neuen GAV

Die in den allgemeinverbindlichen oder auch nicht-allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Mindestlöhne werden für Temporärbeschäftigte der jeweiligen Branche übernommen. Für jene rund 110'000 Temporärarbeitende, die in Branchen ohne GAV arbeiten, werden regionalisierte und nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne eingeführt. Gelernte erhalten je nach Gebiet zwischen 4'000 und 4'300 Franken Monatslohn, Ungelernte zwischen 3'000 und 3'200 Franken.

Die Berufsbeiträge für die Weiterbildung der Temporärarbeitenden und den Vollzug des GAV werden über die gesamte Personalverleihbranche vereinheitlicht und betragen 0,7 Lohnprozent für die Arbeitnehmenden und 0,3 Lohnprozent für die Arbeitgeber. „Rund zwei Drittel der Temporärarbeitenden erhalten dadurch neu Ansprüche auf Weiterbildungsgutscheine und eine ausgedehntere soziale Absicherung durch den neuen GAV", erklärt André Kaufmann, Mitglied der Unia-Verhandlungsdelegation.

Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird neu einheitlich geregelt. Alle Temporärarbeitenden mit Einsätzen von insgesamt länger als dreimonatiger Dauer haben Anspruch auf 720 Krankentaggelder. Für kürzer eingesetzte temporär Arbeitende gilt eine nach Branche differenzierte Lösung.

Für weitere Informationen:

Charles Bélaz, Präsident swissstaffing
T: 044 221 90 08, M: 079 637 65 50
charles.belaz@manpower.ch

Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia
T: 031 350 23 56, M: 079 223 93 47
renzo.ambrosetti@unia.ch

Georg Staub, Direktor swissstaffing
T: 044 388 95 40, M: 079 388 95 61
georg.staub@swissstaffing.ch

André Kaufmann, Dossierverantwortlicher Unia
T: 031 350 22 82, M: 079 400 37 09
andre.kaufmann@unia.ch

Arno Kerst, Gewerkschaft Syna
T: 044 279 71 40, M: 079 598 67 70
arno.kerst@syna.ch

Benedikt Gschwind, KV Schweiz
T: 044 810 13 26, M: 079 659 16 79
benedikt.gschwind@kvschweiz.ch

Christof Burkard, Angestellte Schweiz
T: 044 360 11 11, M: 079 798 68 41
christof.burkard@angestellte.ch

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