Personalverleiher halten Mindestlöhne ein

Zürich, 23. April 2009 – Der heute veröffentlichte Bericht des Seco über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2008 stellt dem Personalverleih ein sehr gutes Zeugnis aus: Im Vergleich mit anderen Branchen weisen Personalverleiher eine deutlich unterdurchschnittliche Verstossquote gegen Mindestlohnbestimmungen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen von 11% auf. Die Verstossquote bei allen kontrollierten Schweizer Arbeitgebern beträgt demgegenüber 26%.

Der Branchenverband swissstaffing ist der Auffassung, dass der Titel „Fokusbranche", den das Seco dem Personalverleih (wie auch gewissen anderen Branchen) fürs 2008 vergeben hatte, angesichts dieser Ergebnisse nicht mehr angebracht ist. swissstaffing fordert, dass die Personalverleiher aus dieser Rolle entlassen werden und dass die administrativ extrem belastende erhöhte Kontrolldichte auf ein allgemein angewandtes Niveau reduziert wird.

Bei der Interpretation der Verstossquoten ist zu beachten, dass nicht nach Zufallsprinzip, sondern auf Verdacht hin kontrolliert wird. Die Verstossquote bei allen (kontrollierten und nicht-kontrollierten) Arbeitgebern dürfte darum deutlich tiefer liegen.

swissstaffing teilt die Beurteilung des Seco: Aufgrund des vorliegenden Berichts können die Flankierenden Massnahmen als wirksam bezeichnet werden. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden mit diesem Instrument durchgesetzt.

Für weitere Informationen:

Georg Staub, Direktor von swissstaffing
Tel: 044 388 95 40
Natel: 079 388 95 61
georg.staub@swissstaffing.ch
www.swissstaffing.ch

Der Bericht ist verfügbar auf: www.seco.admin.ch

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