Der neue GAV Personalverleih tritt per 1. Mai 2016 in Kraft

Nun ist es offiziell – der neue GAV Personalverleih (GAVP 2016-2018) tritt per 1. Mai 2016 in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2018. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages wurde durch den Bundesrat gutgeheissen. Die beteiligten Sozialpartner haben sich u.a. geeinigt, in den folgenden Jahren die Mindestlöhne stufenweise zu erhöhen. Die Temporärfirmen und die Einsatzfirmen verfügen künftig bei der Einsatzplanung über mehr Flexibilität.

Der neue GAV Personalverleih, den die Vertragsparteien (swissstaffing – Verband der Schweizer Personaldienstleister, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband und Angestellte Schweiz) gemeinsam eingereicht haben, enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:

Neuer Geltungsbereich

  • Der GAV Personalverleih gilt neu für alle Personalverleiher, unabhängig der Unternehmensgrösse.

Erhöhung der Mindestlöhne

  • Stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne für die Deutschschweiz und die Romandie.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.
  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Std.

Der bisherige GAV Personalverleih, als erster GAV der Temporärbranche eine historische Errungenschaft, galt seit 2012. Das massgeschneiderte Vertragswerk für über 300'000 Arbeitnehmende wird im neuen GAV weiter geführt und auf alle Personalverleiher ausgedehnt. Er enthält: Verbindliche Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge.

Dank dem Weiterbildungsfonds «temptraining» können die Temporärarbeitenden neue berufliche Perspektiven entwickeln: pro Person gibt es bis zu 5000 CHF für Weiterbildungskurse sowie Lohnausfallentschädigung. Seit seinem Bestehen wurden über 24 Mio. CHF in die berufliche Zukunft von rund 14'000 Temporärarbeitenden investiert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialpartner:

Sozialpartner auf Arbeitgeberseite

swissstaffing
Arie Joehro
Vizedirektor und Leiter Rechtsdienst
Tel. 044 388 95 40
arie.joehro@swissstaffing.ch

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation
Tel. 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch
(Beantwortung von Fragen bzw. Koordination für Statements/Interviews)

Sozialpartner auf Arbeitnehmerseite

Unia
André Kaufmann
Verantwortlicher Dossier Personalverleih
Tel. 079 400 37 09
andre.kaufmann@unia.ch

Syna
Hans Maissen
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel. 079 221 30 50
hans.maissen@syna.ch

Angestellte Schweiz
Gila Fröhlich
Rechtskonsulentin
Tel. 044 360 11 56
gila.froehlich@angestellte.ch

Kaufmännischer Verband Schweiz
Benedikt Gschwind
Sozialpartnerschaft
Tel. 079 659 16 79
benedikt.gschwind@kfmv.ch

Anhang: GAVP-Mindestlöhne

GAVP – Mindestlöhne / CCTL – Salaire minimum / CCLPP – Salario minimo

*Agglomeration Bern, Arc Lémanique sowie BS, BL, GE, ZH
*Agglomérations de Berne, l'Arc lémanique et BS, BL, GE, ZH
*L'agglomerato di Berna, l'Arco lemanico e BS, BL, GE, ZH

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