Rekurs gegen Verbot der Temporärarbeit in Chiasso

Der nationale Branchenverband swissstaffing wehrt sich mit einem Rekurs gegen ein kürzlich erlassenes Verbot der Temporärarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen der Gemeinde Chiasso. Eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Temporärarbeit blendet nicht nur die Realitäten in Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern verstösst auch gegen die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen sowie ihrer Kunden, wie ein kürzlich ergangenes Urteil aus Genf belegt. Zudem würde damit der Arbeitnehmerschutz in keiner Weise verbessert. Viel eher stiege bei einem Verbot der Temporärarbeit das Risiko von Schwarzarbeit.

Temporärarbeit ist in der Schweiz durch den allgemeinverbindlich erklärten GAV Personalverleih reguliert und dessen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden engmaschig kontrolliert. Dabei ist der Tessin die Region mit der höchsten Kontrolldichte bei der Kontrolle des GAV Personalverleih durch die Vollzugsorgane. In Branchen mit einem ave GAV, wie beispielsweise im Bau- oder Gastrogewerbe, haben Temporärarbeitende die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie die Festangestellten.

Gesetzliche Quoten und Verbote untergraben die Sozialpartnerschaft der Temporärbranche und würden ausgerechnet jenen den Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, die bereits benachteiligt sind: Arbeitssuchende mit dem Ziel einer Festanstellung. Ziel sollte sein, die Stellung der Temporärarbeitenden zu stärken statt mit staatlichen Eingriffen die Temporärarbeit als Brücke in den Arbeitsmarkt zu schwächen. Mit dem GAV Personalverleih nehmen die Temporärunternehmen ihre Rolle als verantwortungsvolle Arbeitgeber wahr, indem sie Lohndruck durch Mindestlöhne verhindern und den Bedürfnissen der Temporärarbeitenden bei der sozialen Absicherung differenziert Rechnung tragen.

Aufgrund der vorgenannten Tatsachen hat swissstaffing, als nationaler Branchenverband der Temporärunternehmen, Rekurs gegen den Beschluss der Gemeinde Chiasso eingereicht.swissstaffing wird sich für die Branche auch gegen weitere Einschränkungsversuche und Verbote zur Wehr setzen. Als Branchenverband zieht swissstaffing eine sozialpartnerschaftliche Regelung Gesetzen vor, um ein auf die Branche und die Wirtschaft zugeschnittenes System sicherzustellen.

Kontakt:

Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst, swissstaffing
Tel: 044 388 95 38
boris.eicher@swissstaffing.ch

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation, swissstaffing
Tel: 044 388 95 35
blandina.werren@swissstaffing.ch

Downloads