Newsletter Oktober 2015
Unser bestehender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und dessen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) können nahtlos per 1.1.2016 verlängert werden. Einsprachen sind keine eingegangen. Wenn auch die AVE des neuen GAV 2016 reibungslos über die Bühne geht, sollen dessen Konditionen per 1.4.2016 gelten. swissstaffing hält Sie auf dem Laufenden. Auch darüber, welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Anpassungen für das kommende Jahr anstehen.
Freundliche Grüsse
Ihr swissstaffing-Team