Newsletter Oktober 2015

Unser bestehender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und dessen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) können nahtlos per 1.1.2016 verlängert werden. Einsprachen sind keine eingegangen. Wenn auch die AVE des neuen GAV 2016 reibungslos über die Bühne geht, sollen dessen Konditionen per 1.4.2016 gelten. swissstaffing hält Sie auf dem Laufenden. Auch darüber, welche sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Anpassungen für das kommende Jahr anstehen.

Freundliche Grüsse
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» UVG: Höchstbetrag neu auf 148‘200 CHF
» Erwerbsersatzordnung (EO): Beitragssatz sinkt auf 0,45%
» Steuern: limitierter Fahrkostenabzug
» HR Today: Automation & MINT – die Triebfeder allen Wachstums
  • swisstemptrend

    Leichtes Plus im September

    Im September hat die Geschäftstätigkeit in der Temporärbranche um 1,9 Prozent zugelegt. Seit Jahresbeginn verzeichnet die Branche damit ein leichtes Minus von 0,4 Prozent. Betrachtet man die Geschäftsentwicklung der letzten zwölf Monate, fällt die Abnahme mit 1,3 Prozent etwas deutlicher aus.

    » Mehr erfahren Sie von Marius Osterfeld auf unserem Blog.

  • Quelle: shutterstock

    UVG: Höchstbetrag neu auf 148‘200 CHF

    Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 von 126'000 auf 148'200 Franken. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend. Zudem leitet sich davon ab, ob ein Arbeitnehmer dem GAV Personalverleih untersteht (Art. 4). Verdient ein Temporärarbeitender über CHF 62.55 pro Stunde, untersteht er ab 1.1.2016 nicht dem GAV Personalverleih. Bisher liegt dieser Betrag bei CHF 53.18 pro Stunde. Diese Angaben beziehen sich auf den Basislohn (d.h. ohne Ferien, Feiertage & Anteil 13. Monatslohn). Die Berechnungsformel finden Sie auf der Website von tempcontrol, unter Ziffer 2.7 der FAQ.

  • Quelle: shutterstock

    Erwerbsersatzordnung (EO): Beitragssatz sinkt auf 0,45%

    Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, den Beitragssatz von heute 0,5 auf 0.45% zu senken. Diese Regel gilt befristet auf fünf Jahre, von 2016 bis 2020.

  • Quelle: cliparts

    Steuern: limitierter Fahrkostenabzug

    Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Darin war auch eine Steuervorlage enthalten, nämlich die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3'000 begrenzt.

  • HR Today: Automation & MINT – die Triebfeder allen Wachstums

    Ohne Fortschritt und ohne gut ausgebildete Fachkräfte, gibt es kein Wachstum. Da der Fortschritt oft mit Automation und Technik zu tun hat, schwingt bei den Menschen Unsicherheit mit – seit jeher. Denn Technik ersetzt den Menschen. Dennoch ist die Arbeitslosenrate nicht gestiegen. Warum?

    » Lesen Sie mehr im HR Today Artikel von unserem Ökonomen, Marius Osterfeld.