Vorteilhafte Revision der AVV
Gute Neuigkeiten für die Personaldienstleister: swissstaffing hat sich erfolgreich für eine vorteilhafte Revision der Arbeitsvermittlungs-Verordnung (AVV) und Gebührenverordnung AVG (GebV-AVG) eingesetzt. Am 29. November 2013 hat der Bundesrat die Revision beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Was ändert sich?
Bislang konnten nur Betriebe, denen die Bewilligung aufgrund von Verfehlungen entzogen wurde, für bis zu zwei Jahre gesperrt werden. Neu können auch deren verantwortliche Leiter oder wirtschaftliche Berechtigte gesperrt werden. Betriebe, die nur den Inhaber oder die Mitbesitzer verleihen, benötigen keine Bewilligung für den Personalverleih mehr.
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