Beitragsrechner Mitgliedschaft ab 2025
Der neue Beitrag für Ihre Mitgliedschaft ab dem 1.1.2025 basiert auf der Lohnsumme des dem GAV Personalverleih unterstellten Temporärpersonals.
Es gilt ein einmaliger Sockelbeitrag von CHF 2500. Zu diesem wird ein entsprechender Prozentsatz der Lohnsumme hinzugefügt.
Mitgliedergruppen:
Hat eine Mitgliedergruppe mehrere juristische Personen, so ist die Lohnsumme für jede juristische Person / Filiale einzugeben.
Sockelbeitrag von CHF 2500 pro Unternehmen zuzüglich:
- bis CHF 3,815 Mio. Lohnsumme des Temporärpersonals: 0,0278% der Lohnsumme
- CHF 3,815 bis 8,145 Mio. Lohnsumme des Temporärpersonals: 0,0264% der Lohnsumme
- ab CHF 8,145 Mio. Lohnsumme des Temporärpersonals: 0,0259% der Lohnsumme
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- Arbeitgebervertretung
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Qualität
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Vermittlung und HR-Consulting:
Für diejenigen Mitglieder, die ausschliesslich in den Sektionen II (Feststellenvermittlung) oder III (HR-Beratung) tätig sind und die keinen Personalverleih betreiben, bleibt der Mitgliederbeitrag (CHF 1000) unverändert.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:
Team Operations & Mitgliederservices
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