Newsletter Juli 2015

Ende Juni haben die Sozialpartner den neuen GAV Personalverleih für die Periode 2016-2018 beim SECO zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eingereicht. Ab Publikation im SHAB läuft eine 30 Tages Frist, in der es möglich ist, Einsprache zu erheben. Nach Bewilligung des GAV AVE, wird swissstaffing Sie wieder informieren.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.

Gute Lektüre und bis bald,
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» Stabilisiert sich der swisstemptrend?
» Kontingentierung statt Rekrutierung?
» Suva: Tiefere Bruttoprämien dank Wegfall des Teuerungszuschlags
» Temporärbranche schliesst 7 Prozent über Vorjahr
» Neuer Kassenleiter bei swisstempcomp
» Gesund und erfolgreich: die Pensionskasse von swissstaffing
  • Stabilisiert sich der swisstemptrend?

    Nach einem leichten Plus im Mai liegt der swisstemptrend in seiner Juni-Ausgabe mit 1,6 Prozent im Minus. Damit scheint sich die Geschäftstätigkeit in der Temporärbranche wieder zu stabilisieren. Kurz nach dem Franken-Schock lag der swisstemptrend mit bis zu 10 Prozent im Minus. Mit Blick auf die letzten 12 Monate hat die Geschäftstätigkeit um 3,6 Prozent abgenommen. Seit Jahresbeginn beträgt das Minus 4,3 Prozent.

    » Den aktuellen swisstemptrend finden Sie hier.

  • Kontingentierung statt Rekrutierung?

    Einwanderung selbstbestimmt regeln – festgelegt wurde das mit Art. 121a BV, welcher mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in Kraft getreten ist. Die Zeit drängt, denn der Verfassungsauftrag muss bis 2017 umgesetzt werden. Wo stehen wir in punkto Umsetzung? Wie möchte der Bundesrat vorgehen, was sind die Herausforderungen?

    » Antworten dazu finden Sie im HR Today Artikel von unserem Leiter Rechtsdienst und Vizedirektor Arie Joehro.

  • Suva: Tiefere Bruttoprämien dank Wegfall des Teuerungszuschlags

    Bei den Personaldienstleistern im Gewerbe, Bau und Industrie (Unterklassenteil 70C A0) kommt es in der Berufsunfallversicherung BUV zu einem leichten Anstieg des Nettoprämiensatzes. Stabil bleibt der Nettoprämiensatz dagegen für die Betriebe des Personalverleihs Bürotätigkeit und Administration (Unterklassenteil 70C B0). In der Nichtberufsunfallversicherung NBUV wird der Unterklassenteil A0 2016 keine Veränderung des Nettoprämiensatzes erfahren. Im Unterklassenteil B0 sinkt der Satz. Weil der Teuerungszuschlag für alle Versicherten wegfällt bedeutet dies insgesamt tiefere Bruttoprämiensätze.

    » Lesen Sie den Gastbeitrag von Thomas Hubmann, Tarifierungsexperte bei der Suva.

    » Zur Suva Webseite.

  • Temporärbranche schliesst 7 Prozent über Vorjahr

    Um 7,1% stieg die Lohnsumme der Temporärarbeitenden im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013. Damit wuchs die Temporärbranche 2014 mehr als drei Mal so stark wie das Bruttoinlandprodukt.
    Nach dem Franken-Schock erwartet die Branche ein schwieriges Jahr. Flexibilität für die Wirtschaft und soziale Sicherheit für die Arbeitnehmenden sind in der aktuellen Lage besonders wichtig.

    » Lesen Sie den Blog von Monika Rüeger, Leiterin Kommunikation.

    » Mehr Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung vom 1. Juli 2015.

  • Quelle: Peter Zimmermann Pauk, Kassenleiter

    Neuer Kassenleiter bei swisstempcomp

    Peter Zimmermann Pauk, Direktor von consimo, ist per 1. Juli 2015 zum neuen Kassenleiter der Ausgleichskasse swisstempcomp (AK117) gewählt worden. Er übernimmt diese Funktion von Martin Leuenberger, der durch seinen Austritt bei consimo per Ende Juni 2015 auch seine Funktion als Kassenleiter niederlegte. Die Wahl erfolgte durch den Kassenvorstand Mitte Juni 2015.

    » Wissenswertes zu swisstempcomp.

  • Gesund und erfolgreich: die Pensionskasse von swissstaffing

    Die Entwicklung auf den Finanzmärkten war 2014 für die Stiftung 2. Säule swissstaffing günstig: Sie erzielte eine Performance von 7.2%. Der Deckungsgrad belief sich Ende 2014 auf 146.5%; ein ausserordentlich gutes Ergebnis. Der Stiftungsrat hat deshalb entschieden die Versicherten erneut an der guten Entwicklung teilhaben zu lassen:

    Ab dem 1. Juli 2015 profitieren alle Versicherten von einer Verzinsung von 3.75% auf ihre Altersguthaben. Das entspricht einem Plus von 2% gegenüber dem obligatorischen Zinssatz.

    Ab 1.1.2016 senkt die Stiftung 2. Säule swissstaffing die Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und zwar von 2.8% auf 2.4%. Der neue Beitragssatz ist bis am 31. Dezember 2018 garantiert.

    Transparenz wird bei der Stiftung 2. Säule grossgeschrieben – auf unserer Webseite finden Sie auch den Jahresbericht 2014.

    » Mehr Informationen finden Sie gleich hier.