Newsletter März 2017

Aktuell tagt die SECO-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Es sollen Gesetzesnormen zur Stellenmeldepflicht auf Verordnungsstufe entwickelt werden. swissstaffing steht in engem Austausch mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerbeverband und hat parallel zu den Sitzungen eine eigene Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Das Ziel ist, die Umsetzung der Stellenmeldepflicht für unsere Branche und den Arbeitsmarkt Schweiz verträglich umzusetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Unser Rechtsdienst erstellt Merkblätter für Sie zu rechtlichen und branchenrelevanten Themen. In unserem neusten Merkblatt geht es um Personalverleih und Arbeit auf Abruf. Was ist der Unterschied? Was ist gleich? Beide verfolgen dasselbe Ziel, trotzdem werden die Begriffe unterschiedlich gehandhabt und folgen verschiedenen Regeln. Details lesen Sie im Merkblatt.

Gute Lektüre,
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» HR Today: Kompetenzorientiert, vernetzt und digital
» Auch in diesem Jahr gut unterwegs: die Stiftung 2. Säule swissstaffing
» Staffing Industrie Analysts: Die jährliche Umfrage zum Ranking ist online
» Merkblatt: Personalverleih und Arbeit auf Abruf
» Seminar, Knackpunkte der Temporärarbeit: Was Personalverleiher wissen sollten
  • swisstemptrend

    Freundlicher Februar in der Temporärbranche

    Nach einem verschneiten Januar steigt mit der Temperatur auch der swisstemptrend: Im Februar lag der Index im Vergleich zum Vorjahr mit 4,1 Prozent im Plus. Seit Jahresbeginn stagniert die Branche mit einer roten Null von -0,6 Prozent. In den letzten 12 Monaten fällt der Rückgang in der Branche mit -0,2 Prozent nochmals deutlich geringer aus.

    > Mehr lesen Sie im swissstemptrend vom Februar 2017.

  • HR Today: Kompetenzorientiert, vernetzt und digital

    Im Frühling starten die ersten Klassen der neuen HR-Berufsprüfung «HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis» – Fachrichtung C.
    Die neue Vertiefungsrichtung C richtet sich an HR-Fachleute in der Personalvermittlung und im Personalverleih.
    Zusammen mit zahlreichen Branchenexperten hat swissstaffing ein komplett neues Lehrprogramm für die Vertiefungsrichtung C zusammengestellt. Dabei steht kompetenzorientiertes Lernen im Vordergrund – und nicht mehr reine Wissensvermittlung. Denn auch das HR ist im Umbruch. Transformationsprozesse sind im Gange, alles wird digitaler. Und damit die Studierenden ebenso digital unterwegs sind, bietet swissstaffing eine interaktive Plattform, die den Präsenzunterricht begleitet.

    > Neugierig geworden? Lesen Sie mehr im HR Today, Ausgabe März 2017.

  • Auch in diesem Jahr gut unterwegs: die Stiftung 2. Säule swissstaffing

    Unsere Pensionskasse bietet Ihnen auch in diesem Jahr einen besseren Zins. Alle Altersguthaben werden aktuell mit 3 % verzinst – das sind auch in diesem Jahr 2 Prozentpunkte mehr, als der obligatorische BVG-Zinssatz von einem Prozent. Die neuen Merkblätter unserer Pensionskasse für festangestellte und temporäre Mitarbeitende sind publiziert – und zwar in den vier Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
    Verursacht Ihnen der Pensionskassen-Ausweis jeweils leichte Kopfschmerzen? Wir haben die Anleitung für ein besseres Verständnis.

    > Alle Dokumente finden Sie auf www.swissstaffing-bvg.ch unter „Downloads".

  • Quelle: Staffing Industry Analysts

    Staffing Industrie Analysts: Die jährliche Umfrage zum Ranking ist online

    Die Online-Umfrage der Staffing Industry Analysts' 2017 (SIA) zur Ermittlung und Erstellung eines weltweiten Rankings ist offen. Die Teilnahmefrist läuft bis zum 3. Mai 2017.
    Das Ergebnis der Umfrage bietet einen Vergleich in einem internationalen Umfeld, Publizität und Sichtbarkeit für Personalvermittlungen. Gelistet werden die Unternehmen unter anderem nach folgenden Kategorien: Grösste globale Personalvermittlungsunternehmen, Marktführende Personalvermittlungen nach Land, Region und Sektor oder Schnellwachsende Personalvermittlung.
    Informationen für das Ranking werden von Unternehmen aus Europa, Asien-Pazifik-Raum, Südamerika, Nordamerika sowie Afrika gesammelt.

    > Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Merkblatt: Personalverleih und Arbeit auf Abruf

    Sowohl beim Personalverleih als auch bei der Arbeit auf Abruf steht das Bedürfnis nach Flexibilisierung im Vordergrund. Die beiden genannten Formen sind begrifflich zu unterscheiden und folgen unterschiedlichen Regeln.
    Nichtsdestotrotz kann Arbeit auf Abruf auch im Anwendungsbereich des Personalverleihs zulässig sein, sofern die dort geltenden Regeln – wie Arbeitszeit und Entschädigung für Bereitschaftsdienste – eingehalten werden.
    Unterschieden wird dabei zwischen „Echter Arbeit auf Abruf" und „Unechter Arbeit auf Abruf".

    > Details dazu erfahren Sie im Merkblatt unseres Rechtsdienstes.

  • Seminar, Knackpunkte der Temporärarbeit: Was Personalverleiher wissen sollten

    Personalverleih - und insbesondere Temporärarbeit - ist ein weiträumig geregelter und komplexer Geschäftsbereich. Diverse Gesetze und verschiedene Gesamtarbeitsverträge spielen dabei wichtige Rollen. Mitarbeitende von Personalverleihern sollten sich mit potentiellen Stolpersteinen vertraut machen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und bei den oft zahl- und umfangreichen Kontrollen hinreichend gewappnet zu sein. Neugierig geworden?

    > Mehr Informationen zum Seminar finden Sie hier.