Newsletter August 2017

Grüezi

Freie Fahrt auf den Strassen, genügend Sitzplätze in den Zügen und steigende Geschäftszahlen – haben Sie den Sommer 2017 ebenfalls genossen? Der Swiss Staffingindex zeigt für den letzten Monat ein weiteres Plus und eine stabile Wirtschaftslage. Die politischen Geschehnisse halten uns auf Trab. Nicht nur die Umsetzung des „Inländervorrang Light" auch die anstehende Abstimmung zu AV2020 sind für die Temporärbranche bedeutend. swissstaffing setzt sich an allen Fronten für die Branche ein und hält Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wir wünschen eine gute Lektüre!
Ihr swissstaffing-Team

 

Themen

» Swiss Staffingindex
» Personaldienstleister: Leidtragende und Wegbereiter zugleich beim „Inländervorrang light"
» AV2020 – darum geht's...
» Neue Weisung des SECO zum konzerninternen Personalverleih
» HR Today – unser Verbandsorgan
  • Swiss Staffingindex

    Branchenwachstum setzt sich im August fort

    Seit Jahresbeginn hat die Zahl der geleisteten Einsatzstunden im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent zugelegt. Nimmt man die drei Geschäftsmonate Mai, Juni und Juli zusammen, ergibt sich ein Plus von 5,8 Prozent. Damit bleibt die Temporärbranche auf Wachstumskurs und zeichnet den Erfolg der Schweizer Wirtschaft als Ganzes nach.

    > Lesen Sie den ganzen Beitrag zum monatlichen Swiss Staffingindex unseres Ökonomen, Dr. Marius Osterfeld.

  • Personaldienstleister: Leidtragende und Wegbereiter zugleich beim „Inländervorrang light"

    In einer Welt mit Stellenmeldepflicht muss die Zusammenarbeit zwischen RAV und Personaldienstleistern intensiviert werden. Myra Fischer-Rosinger bloggt dazu auf hrtoday.ch und erklärt, weshalb die Personaldienstleister mit Ihrem Knowhow eine zentrale Rolle spielen können.

    > Zum Blog.

  • AV2020 – darum geht's...

    Am 24. September 2017 stimmen wir über die Reform der Altersvorsorge 2020 ab. Eine Annahme der Vorlage hätte für die Temporärbranche verschiedene Auswirkungen. Unsere Direktorin Myra Fischer-Rosinger erklärt im Blog, was die Reform im Bereich AHV, BVG und MWST für die Personaldienstleister bedeutet.

    > Jetzt zum Blog: AV2020 – darum geht's...

  • Neue Weisung des SECO zum konzerninternen Personalverleih

    Das SECO hat am 20. Juni 2017 eine Weisung betreffend den konzerninternen Personalverleih veröffentlicht. Dazu hält das SECO fest, dass zu keinem Zeitpunkt eine generelle Befreiung von der Bewilligungspflicht beim Personalverleih innerhalb eines Konzerns beabsichtigt war.
    Die Bewilligungspflicht ist grundsätzlich nach den üblichen Kriterien zu beurteilen. In beschränktem Mass ist der konzerninterne Personalverleih jedoch bewilligungsfrei. Im Sinne einer Ausnahme kann der Personalverleih innerhalb eines Konzerns bewilligungsfrei zugelassen werden, sofern der Verleih lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich vorkommt und durch den Verleih innerhalb des Konzerns Know-how transferiert werden soll oder Erfahrungen in fachlicher, sprachlicher oder anderer Hinsicht gesammelt werden sollen. In diesem Rahmen lässt das SEC0 auch den konzerninternen Personalverleih vom Ausland in die Schweiz zu.

    > Zur SECO-Weisung.

  • HR Today – unser Verbandsorgan

    swissstaffing ist stolzer Mitherausgeber des HR Today, dem Schweizer Magazin für Human Ressources Management. In jeder Ausgabe, im deutschen wie auch französischen Magazin, veröffentlicht swissstaffing eine Doppelseite über die Branche. Alle Mitglieder von swissstaffing erhalten das Abonnement kostenlos. Das HR Today gibt es als Magazin, online auf hrtoday.ch und auch als App.

    > Lesen Sie die Sommerausgabe Juli/August oder entdecken Sie weitere Artikel in unserem Downloadcenter.