Neuer GAV Personalverleih 2016-2018

Politik

Nun ist es offiziell – der neue GAV Personalverleih (GAVP 2016-2018) tritt per 1. Mai 2016 in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2018. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages wurde durch den Bundesrat gutgeheissen. Die beteiligten Sozialpartner haben sich u.a. geeinigt, in den folgenden Jahren die Mindestlöhne stufenweise zu erhöhen. Die Temporärfirmen und die Einsatzfirmen verfügen künftig bei der Einsatzplanung über mehr Flexibilität.

Neuer GAV Personalverleih 2016-2018 Quelle: Shutterstock

Der neue GAV Personalverleih, den die Vertragsparteien (swissstaffing – Verband der Schweizer Personaldienstleister, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband und Angestellte Schweiz) gemeinsam eingereicht haben, enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:

Neuer Geltungsbereich

  • Der GAV Personalverleih gilt neu für alle Personalverleiher, unabhängig der Unternehmensgrösse.

Erhöhung der Mindestlöhne

  • Stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne für die Deutschschweiz und die Romandie.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.
  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Std.

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