GAV Personalverleih
Über 400'000 Menschen unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporärbranche ein Meilenstein. Ein ausgeklügeltes Regelwerk sorgt für die Balance zwischen sozialer Sicherheit für Mitarbeitende und Flexibilität für Unternehmen.
Im Herbst 2023 haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Vertrag geeinigt.
Sozialpartner des GAV Personalverleih
Vertragspartner des GAV Personalverleih sind:
Arbeitgebervertreter | Arbeitnehmervertreter |
swissstaffing | Unia Syna Angestellte Schweiz KV Schweiz |
Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.
Vorteile des GAV Personalverleih
Für Temporärarbeitende:
- Subventionierte Weiterbildung
- Bessere Altersvorsorge
- Besserer Krankentaggeld-Schutz
- Branchenspezifische Mindestlöhne
Für Einsatzbetriebe:
- Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
- Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
- Einbezug bestehender Branchenregelungen
- Reputationsgewinn
Für Personaldienstleister:
- Einheitliches Regelwerk für den Personalverleih
- Einfacheres Abrechnungsverfahren
- Mitsprache bei der Regulierung des Personalverleihs
- Imagesteigerung