Newsletter Dezember 2015

Das neue Jahr hat turbulent begonnen. Eine unruhige wirtschaftliche Lage und politische Hürden stellen die Branche vor neue Herausforderungen. swissstaffing setzt sich auf verschiedenen Ebenen für Sie ein.

2016 wird das Umsetzungsjahr der Masseneinwanderungs-Initiative. Am 1. April tritt voraussichtlich der neue GAV und dessen Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft.

In unruhigen Zeiten sind Qualität und Innovation matchentscheidend. Unsere Branche ist gut unterwegs: Mit der Jobplattform 100000jobs.ch haben die Personaldienstleister eine innovative Lösung aufgebaut. Im April startet der erste eidg. HR Lehrgang für Personalberater.

Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

Ihr swissstaffing Team

Themen

» swisstemptrend
» Lancierung neue Jobplattform
» Arbeitszeitregelung
» Landesmantelvertrag (LMV) Bau
» Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative: Bundesrat strebt einvernehmliche Schutzklausel an
» Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih
  • swisstemptrend

    Minus setzt sich fort

    Im November hat die Geschäftstätigkeit in der Temporärbranche um 4 Prozent abgenommen. Seit Jahresbeginn und auch mit Blick auf die letzten 12 Monate geht die Geschäftstätigkeit um 1,5 Prozent zurück. Damit setzt sich der negative Trend aus dem Oktober fort. Das Minus betrug im letzten Monat 6,2 Prozent.

    » Lesen Sie den swisstemptrend von unserem Ökonomen Marius Osterfeld.

  • Quelle: 100000jobs.ch

    Lancierung neue Jobplattform

    Seit dem 1. Dezember 2015 ist die neue Jobplattform 100000jobs.ch online! Die Stellen der bei swissstaffing organsierten Personaldienstleister werden vollautomatisch auf dem neuen Jobportal und gleichzeitig auf den passenden Spezialisten-Jobplattformen publiziert. Für Mitglieder von swissstaffing gelten fürs Top-Listing besonders attraktive Preise.

    Doch nicht nur das, 100000jobs.ch ist vielmehr Teil eines bereits bestehenden starken Schweizer Netzwerks von über 50 Spezialisten-Jobplattformen wie zum Beispiel java-jobs.ch oder bauingenieur-jobs.ch mit heute schon einer halben Million Besucher im Monat.

    » Hier geht's zu 100000jobs.ch.

    » Hintergrundinfos finden Sie auf der Medienmitteilung und auf unserer Webseite

  • Quelle: shutterstock

    Arbeitszeitregelung

    Am 1. Januar 2016 wird der Bundesrat die revidierte Verordnung zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung in Kraft setzen. Auf die Erfassung der Arbeitszeit können Mitarbeitende verzichten, die über eine grosse Autonomie verfügen, ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen und ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 120'000 Franken erzielen. Die Möglichkeit des Verzichts auf Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten muss zudem in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein.

    » Ausführlichere Informationen finden Sie im Merkblatt von unserem Rechtsdienst.

  • Landesmantelvertrag (LMV) Bau

    Der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia, Syna sowie Baukader Schweiz haben sich am 8. Dezember 2015 auf ein Verhandlungspaket geeinigt.

    Die Löhne bleiben 2016 unverändert. Die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des Landesmantelvertrages Bau gelten auch weiterhin für den Personalverleih und sind entsprechend auf tempdata publiziert. Die FAR-Beiträge werden per Mitte 2016 angehoben.

    » Zur Medienmitteilung vom Schweizer Baumeisterverband.

  • Quelle: shutterstock

    Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative: Bundesrat strebt einvernehmliche Schutzklausel an

    Der Bundesrat hat sich anfangs Dezember 2015 dazu geäussert, wie die Zuwanderung verfassungskonform geregelt werden kann. swissstaffing findet es grundsätzlich positiv, dass der Bundesrat eine Lösung sucht, die sowohl den Wählerwillen umsetzt als auch mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist und somit die bilateralen Verträge sichert. Allerdings ist die Akzeptanz aus Brüssel auch bei den verhalten positiven Anzeichen nach wie vor offen und das Schutzklausel-Modell bleibt vage.

    » Lesen Sie mehr im Blogbeitrag von Myra Fischer-Rosinger, Direktorin swissstaffing.

  • Quelle: shutterstock

    Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih

    Die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des bestehenden GAV ist reibungslos über die Bühne gegangen. Sie gilt bis maximal 30. Juni 2016. Somit sind seine Bedingungen weiterhin sowohl für Mitglieder von swissstaffing wie auch für Nicht-Mitglieder verbindlich.

    Die Konditionen des neu ausgehandelten GAV sollen per 1.4.2016 in Kraft treten. Gegen den neuen GAV sind 31 Einsprachen eingegangen. Die Mehrheit der Einsprachen stammt aus bäuerlichen Kreisen, da die heute bestehende Ausnahme zur Überbrückung von Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft in der neuen Version nicht enthalten ist. swissstaffing ist überzeugt, dass die Sozialpartner mit den Einsprechenden eine einvernehmliche Lösung finden.