Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative: Bundesrat strebt einvernehmliche Schutzklausel an

Der Bundesrat hat sich anfangs Dezember 2015 dazu geäussert, wie die Zuwanderung verfassungskonform geregelt werden kann.swissstaffing findet es grundsätzlich positiv, dass der Bundesrat eine Lösung sucht, die sowohl den Wählerwillen umsetzt als auch kompatibel mit dem Freizügigkeitsabkommen ist und somit die bilateralen Verträge sichert. Allerdings ist die Akzeptanz aus Brüssel auch bei den verhalten positiven Anzeichen nach wie vor offen und das Schutzklausel-Modell bleibt vage.

Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative: Bundesrat strebt einvernehmliche Schutzklausel an Quelle: Shutterstock

Der Bundesrat will mittels einer Schutzklausel die Zuwanderung von Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) fallen, steuern. Dabei strebt er eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Ziel sei es, bei der Zuwanderung von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten eine bestimmte Schwelle festzulegen, ab der für das Folgejahr Höchstzahlen und Kontingente eingeführt werden. Der Bundesrat legt dabei auch fest, für welche Bewilligungsarten und für welche Aufenthaltszwecke sie gelten.

Die Zuwanderung aus Drittstaaten will der Bundesrat grundsätzlich gemäss dem Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative regeln. Das heisst, es sind auch Höchstzahlen für den Familiennachzug, für Personen ohne Erwerbstätigkeit sowie für den Asylbereich erforderlich. swissstaffing befürwortet das Konzept einer Schutzklausel, ebenso die pauschale Berücksichtigung des Inländervorrangs, der bereits im Schwellenwert bzw. in den Höchstzahlen eingerechnet werden soll.

Wie wirtschaftsverträglich die geplante Umsetzung ist, wird davon abhängen, wie Brüssel reagiert und welche Schwelle und Höchstzahlen letztendlich definiert werden. Für die Personaldienstleister zentral ist, dass Erwerbstätige mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten nicht kontingentiert werden. Die Schutzklausel könnte dementsprechend umgesetzt werden. swissstaffing setzt sich zusammen mit gleichgesinnten Wirtschaftsverbänden weiterhin dafür ein.

Inländerpotenzial nutzen

Die Ausschöpfung des Inländerpotentials verknüpft der Bundesrat zurecht mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Obwohl die Schweiz eine rekordhohe Erwerbsquote verzeichnet, gibt es ein verbleibendes inländisches Arbeitskräftepotenzial. Die Rede ist von Müttern, älteren Erwerbspersonen und wenig Qualifizierten. Wenn die Arbeitgeber beim Erschliessen dieser Personengruppen geschickt vorgehen, schaffen sie damit eine Win-win-Situation, die sie in einer Welt des zunehmenden Fachkräftemangels voranbringt.

Die Temporärbranche nimmt dabei eine wichtige Rolle ein: Mit dem GAV-Weiterbildungsfonds temptraining haben die Personaldienstleister ein leistungsstarkes Instrument zur praxisorientierten Qualifizierung von Arbeitswilligen. Damit können Menschen in den Markt eingebunden werden, denen die nötigen Fachkompetenzen bisher fehlten. Als Vermittler und Berater sind die Personaldienstleister zudem prädestiniert, Eltern oder ältere Arbeitnehmende beim Einstieg oder beim Verbleib im Arbeitsmarkt zu unterstützen – zum Beispiel mit ergänzenden Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung, der Steuer-, Altersvorsorge- oder Versicherungsberatung. Schliesslich ist die Temporärarbeit eine Arbeitsform, die den Einstieg ebnet, Ausprobieren zulässt und projektweise Anstellungen ermöglicht.

Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. Dezember 2015