Newsletter Dezember 2016

Die Spezialbroschüre für die Mindestlöhne 2017 unseres GAV Personalverleih steht Ihnen ab sofort Verfügung.

Das Maler- und Gipsergewerbe erhält einen neuen, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag Vorruhestandsmodell (GAV VRM) Deutschschweiz und Tessin.

Unser Ökonom hat sich zudem für das HR Today an einen Artikel zur Ausschöpfung des Inländerpotenzials mit dem Fokus auf die Gruppe 50+ gewagt.

Gute Lektüre und Frohe Festtage wünscht Ihnen,
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» Neuer GAV Vorruhestandsmodell (GAV VRM) Maler-Gipser per 1.1.2017
» HR Today - Fachkräftepotenzial der Ü50: Hat es sich ausgeschöpft?
» Broschüre: GAV Personalverleih Anhang 2, Mindestlöhne 2017
» Dankeschön
  • swisstemptrend

    Rote Null zum Jahresabschluss erwartet

    Im Monat November lag die Temporärbranche wieder leicht im Plus. Um 0,8 Prozent nahm die Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr zu. Zum Jahresende nähern sich das Wachstum seit Jahresbeginn und das Wachstum über die letzten 12 Monate an. In beiden Fällen liegt die Wachstumsrate bei einem kleinen Minus von 0,4 Prozent.

    » Lesen Sie den vollständigen November swisstemptrend unseres Ökonomen auf unserem Blog.

  • Neuer GAV Vorruhestandsmodell (GAV VRM) Maler-Gipser per 1.1.2017

    Per 1. Oktober 2016 ist der neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe Deutschschweiz und Tessin (GAV Maler-Gipser) allgemeinverbindlich erklärt (ave) worden und somit gültig für die Kantone ZH (ausgenommen Gipser Zürich-Stadt), BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, JU und das Malergewerbe in TI. Dessen Art. 27 stellt klar, dass die Vertragsparteien einen separaten GAV VRM Maler-Gipser abschliessen. Die Geltungsdauer soll 10 Jahre betragen. Die Finanzierung wird voraussichtlich am 1. Januar 2017 beginnen, sofern der GAV VRM Maler-Gipser durch den Bundesrat noch bis Ende Jahr ave erklärt wird.

    Beachten Sie bitte, dass Personaldienstleister, die temporäres Personal in das Maler- oder Gipsergewerbe verleihen, den GAV VRM Maler-Gipser gemäss Art. 20 Abs. 3 Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) ebenfalls vollumfänglich einhalten müssen.

    » Detaillierte Informationen finden Sie auf der eingerichteten Webseite.

    » Bei Fragen steht Ihnen der Rechtsdienst von swisstaffing zur Verfügung: legal@swissstaffing.ch

  • HR Today - Fachkräftepotenzial der Ü50: Hat es sich ausgeschöpft?

    Die Ausschöpfung des Inländerpotenzials ist in Bundesbern in aller Munde. Eine der Fokusgruppen: Über 50-Jährige als hochqualifiziertes Fachkräftereservoir. In den Medien wie auch in der Politik wird das Fachkräftepotenzial der über 50-Jährigen viel diskutiert. Schlummert hier tatsächlich ein unentdeckter Talentpool und, falls ja, wie kann dieser ausgeschöpft werden?

    » Lesen Sie mehr in der Dezember Ausgabe vom HR Today.

  • Broschüre: GAV Personalverleih Anhang 2, Mindestlöhne 2017

    Die Broschüre mit den Mindestlöhnen für 2017 ist da. Ab sofort können Sie die Broschüre Mindestlöhne als Anhang 2 zu unserem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih bestellen oder downloaden. Aufgeschlüsselt vom Basisstundenlohn bis zum Bruttolohn und unterteilt nach Gelernt, Angelernt und Ungelernt, sowie nach Gebieten.

    » Zum Bestellformular swissstaffing

  • Dankeschön

    Das Jahr 2016 ist fast vorbei. Umso wichtiger einmal kurz innezuhalten, zurückzublicken und sich die Zeit nehmen um Danke zu sagen. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei Ihnen als treue Leser, unseren Mitgliedern, Kunden und Partnern für die tolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage. Auf ein erfolgreiches 2017!