Newsletter Dezember 2021

Im November 2021 verzeichnete der Swiss Staffingindex ein Plus von 11,1 Prozent gegenüber den Vorjahreszahlen. Die Temporärbranche bleibt im Aufwärtstrend, trotz erneutem Anstieg der Infektionszahlen. Ob und wie sich die neuen Verschärfungen der Corona-Massnahmen auswirken, bleibt abzuwarten.

Unser siebtes White Paper ist da und widmet sich den Hochqualifizierten unter den Temporärarbeitenden. swissstaffing hat hierfür eine Befragung durgeführt, die die wachsende Bedeutung der Temporärbranche für diese Arbeitnehmergruppe offenlegt.

Lassen Sie als Personaldienstleister Ihre Temporärarbeitenden noch bis Jahresende von den Weiterbildungsgutscheinen von temptraining profitieren und fördern Sie so deren Arbeitsmarktfähigkeit.

Auch das Jahr 2021 war ein aussergewöhnliches und ereignisreiches Jahr. Wir wünschen allen eine besinnliche Festtagszeit und freuen uns auf ein gemeinsames 2022!

Ihr swissstaffing Team

Themen

» Swiss Staffingindex – Intakter Aufwärtstrend
» White Paper – Flexwork: Immer mehr Hochqualifizierte arbeiten temporär
» Wichtig: Korrekte Erfassung der Arbeitszeit
» Weiterbildungsgutscheine für geringqualifizierte Temporärarbeitende
» Öffnungszeiten über die Feiertage
  • Swiss Staffingindex – Intakter Aufwärtstrend

    Der Aufwärtstrend in der Temporärbranche bleibt im November trotz einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen intakt. Der Swiss Staffingindex legt in den Monaten September, Oktober und November 2021 um 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Seit Jahresbeginn beträgt das Plus 11,7 Prozent. Es bleibt abzuwarten, ob die deutlichen Verschärfungen der sanitären Massnahmen ab dem 20. Dezember sich in der Wachstumsrate der Temporärbranche bemerkbar machen.

    > Mehr dazu im Swiss Staffingindex November 2021

  • White Paper – Flexwork: Immer mehr Hochqualifizierte arbeiten temporär

    Unser neues White Paper zeigt auf: Entgegen weitverbreiteten Vorurteilen ist Temporärarbeit auch eine attraktive Arbeitsform für Hochqualifizierte. Eine Befragung unter hochqualifizierten Temporärarbeitenden verdeutlicht die steigende Bedeutung der Temporärbranche für diese Arbeitnehmergruppe. Immer mehr Hochqualifizierte suchen demnach eine Kombination aus Flexibilität und sozialer Sicherheit.

    > Zum aktuellen White Paper

  • Wichtig: Korrekte Erfassung der Arbeitszeit

    Die Pflicht, die Arbeitszeit korrekt zu erfassen, ist im Arbeitsgesetz (ArG) festgehalten und unsere Branche wird diesbezüglich von den kantonalen Behörden vermehrt kontrolliert. Grundsätzlich muss aus der Arbeitszeiterfassung nicht nur hervorgehen, wie lange ein Mitarbeiter (in Stunden) gearbeitet hat, sondern auch wann genau gearbeitet wurde. Zudem sind die Regelungen zu Pausen gemäss ArG einzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine gewisse Lockerung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Unser Rechtsdienst empfiehlt Ihnen deshalb, sich an die in unserem Merkblatt festgehaltenen Handlungsoptionen zu halten.

    > zum Merkblatt zur Arbeitszeiterfassung vom März 2017

  • Weiterbildungsgutscheine für geringqualifizierte Temporärarbeitende

    Der Weiterbildungsfonds temptraining vergibt noch bis am 31. Dezember 2021 Weiterbildungsgutscheine im Wert von je 1000 Franken. Damit möchte temptraining die Arbeitsmarktfähigkeit von Temporärarbeitenden ohne formalen Abschluss fördern. Als Personaldienstleister erhalten Sie die Gutscheine kostenlos und können sie an Ihre Temporärarbeitenden weitergeben. Die Gutscheine sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig und einlösbar. Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden von den Gutscheinen profitieren, fördern Sie ihre Arbeitsmarktfähigkeit und schenken Sie ihnen eine Perspektive für die Zukunft!

    > Weitere Informationen zum Thema

  • Öffnungszeiten über die Feiertage

    swissstaffing feiert Weihnachten: Wir sind am Freitag 24. Dezember 2021 bis 12:00 Uhr für Sie da und begrüssen Sie danach gerne wieder am Montag 3. Januar 2022.

    Für dringende Anliegen haben wir einen Pikettdienst eingerichtet: Sie erreichen uns bei Anliegen zu Operations & Mitgliederservices über info@swissstaffing.ch, für rechtliche Auskünfte über legal@swissstaffing.ch und für Angelegenheiten zur Kommunikation oder Ökonomie über kommunikation@swissstaffing.ch. Anfragen bezüglich temptraining können Sie an info@temptraining.ch richten.