Newsletter Juni 2021
Die Temporärarbeitenden bleiben gut geschützt: Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV PV), auf den sich die Sozialpartner 2020 geeinigt haben, per 1. Juli 2021 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Vertrag wird bis Ende 2023 gelten.
Auch erfreulich: Die Temporärbranche nimmt nach der Corona-Krise wieder Fahrt auf. Die Branche hielt sich bereits im März knapp auf Vorjahresniveau und wächst seitdem deutlich.
Flexwork ist nicht gleich Flexwork. Freelancer, Plattformarbeitende und Temporäre arbeiten alle flexibel, doch die Rahmenbedingungen und Konzepte der Anstellungsformen unterscheiden sich.
Wir wünschen eine gute Lektüre!
Ihr swissstaffing Team