Newsletter März 2016

Grüezi

Das Inkrafttreten des GAV Personalverleih 2016-2018 verzögert sich. Solange die AVE noch nicht unterschrieben ist, gilt weiterhin unser bestehender GAV. Doch nicht nur wichtige Infos zum GAV haben wir für Sie. Lesen Sie den Artikel von unserer Direktorin Myra Fischer-Rosinger zur Masseneinwanderungs-Initiative.

Und: verpassen Sie nicht unsere Generalversammlung am 24. Mai 2016. Wir freuen uns auf Sie.

Gute Lektüre
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» Einführung neuer GAV Personalverleih 2016-2018 verschiebt sich
» Infos zur Generalversammlung von swissstaffing
» Blog Masseneinwanderungs-Initiative: Umsetzungskrimi geht in die nächste Runde
» HR Today: Nehmen uns Migranten Arbeitsplätze weg?
  • swisstemptrend

    Erneut negativ

    Im Februar hat der swisstemptrend um 5 Prozent abgenommen. Damit ist das Geschäftsbarometer für die Temporärindustrie zum fünften Mal in Folge im Minus. Doch es gibt einen Lichtblick: Das KOF-Konjunkturbarometer stieg im Februar über sein langjähriges Mittel.

    » Lesen Sie mehr von unserem Ökonomen im Februar swisstemptrend.

  • Quelle: shutterstock

    Einführung neuer GAV Personalverleih 2016-2018 verschiebt sich

    Die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih schafft es nicht auf den 1. April 2016. Der „alte" GAV gilt somit unverändert weiter, bis dieser vom Neuen abgelöst wird. Dies wird voraussichtlich am 1.5.2016 der Fall sein.

    » Bei Fragen steht Ihnen unser Rechtsdienst gerne zur Verfügung: legal@swissstaffing.ch

  • Infos zur Generalversammlung von swissstaffing

    Am Dienstag, 24. Mai 2016 findet die 48. Generalversammlung von swissstaffing im Kursaal Bern statt. Die Generalversammlung tagt vormittags, mit anschliessendem Lunch zur Abrundung des Programms. Tragen Sie sich den Termin noch heute ein.

  • Quelle: shutterstock

    Blog Masseneinwanderungs-Initiative: Umsetzungskrimi geht in die nächste Runde

    Die Würfel sind gefallen, der Bundesrat hat die Vorlage der Masseneinwanderungs-Initiative dem Parlament präsentiert. Er schlägt vor, die Zuwanderung mittels einer Schutzklausel zu steuern. Eine wirtschaftsverträgliche Lösung. Jedoch sieht der Bundesrat vor, die Schutzklausel notfalls einseitig umzusetzen. Da das Bundesgericht entschieden hat, dass eine einseitige Umsetzung bedeutet, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden müsste, sieht es eher düster aus für die Klausel.

    » Weitere Informationen finden Sie im Blogbeitrag von Myra Fischer-Rosinger.

  • HR Today: Nehmen uns Migranten Arbeitsplätze weg?

    Ängste und Verunsicherungen sind in der Bevölkerung verankert, sobald es um das Thema Zuwanderung und die möglichen Folgen daraus geht. Doch ist es wirklich so schlimm? Nehmen uns die Migranten die Arbeit weg – und sorgen womöglich noch für tiefere Löhne? Stimmt nicht – und das beweisen zahlreiche Studien.

    » Lesen Sie mehr im HR Today Beitrag von Marius Osterfeld.