Volle Personenfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien ab 1. Juni 2016
Seit dem 1. Juni 2016 gilt für Rumänien und Bulgarien die volle Personenfreizügigkeit. Somit gelten für bulgarische und rumänische Staatsangehörige dieselben Bedingungen wie für alle Bürgerinnen und Bürger der EU-27/EFTA Staaten. Allerdings kann die Schweiz über die sogenannte Ventilklausel bis zum 31. Mai 2019 noch Kontingente für beide osteuropäische Staaten erlassen – sofern die Zuwanderung einen gewissen Schwellenwert überschreitet.
Die volle Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien konnte trotz der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative in Kraft treten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf beide osteuropäische Länder hatten die Stimmberechtigten bereits 2009 gutgeheissen.
Wie die Masseneinwanderungs-Initiative selbst umgesetzt wird, ist offen. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats liegt derzeit bei der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. swissstaffing bleibt am Ball und setzt sich weiterhin für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung ein.