Newsletter Juni 2016

Haben Sie es schon gehört? Seit dem 1. Juni 2016 gilt für Rumänien und Bulgarien die volle Personenfreizügigkeit.

Doch nicht nur Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien beschäftigen uns: auch das Thema der Sozialversicherungsabgaben für französische Grenzgänger ist immer noch hochaktuell. Arie Joehro, Vizedirektor und Leiter Rechtsdienst, hat in einem Artikel alles Wichtige für Sie zu Papier gebracht.

Gute Lektüre
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» Sozialversicherungsrechtliche Unterstellungen französischer Grenzgänger
» Volle Personenfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien ab 1. Juni 2016
» Aktualisierte Broschüren GAV Personalverleih
» Die Schweiz braucht Fachkräfte
  • swisstemptrend

    Nach positivem Wachstum im März und April dreht das Branchenwachstum im Mai wieder ins Minus: Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Branchentätigkeit im Mai um 8,9 Prozent zurück. Seit Jahresbeginn liegt das Branchenwachstum noch mit 0,6 Prozent im Plus. Mit Blick auf die letzten 12 Monate ist die Branche um 1,7 Prozent gewachsen.

    » Lesen Sie den swisstemptrend von Marius Osterfeld, Ökonom bei swissstaffing.

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    Sozialversicherungsrechtliche Unterstellungen französischer Grenzgänger

    Dank eines Moratoriums sieht das nationale Zentrum für ausländische Firmen (Centre national des firmes étrangères, CNFE) bei der Problematik Arbeitslosigkeit französischer Grenzgänger davon ab, vergangene und künftige Beitragsrückstände einzufordern, bis mit der Schweiz ein neues Abkommen getroffen wird. Für die Situation bei Mehrfachtätigkeit französischer Grenzgänger hingegen ist der Handlungsspielraum von Frankreich stark eingeschränkt und es verbleiben Unklarheiten in der Anwendung.

    » Lesen Sie mehr im Blogbeitrag von Arie Joehro.

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    Volle Personenfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien ab 1. Juni 2016

    Seit dem 1. Juni 2016 gilt für Rumänien und Bulgarien die volle Personenfreizügigkeit. Somit gelten für bulgarische und rumänische Staatsangehörige dieselben Bedingungen wie für alle Bürgerinnen und Bürger der EU-27/EFTA Staaten. Allerdings kann die Schweiz über die sogenannte Ventilklausel bis zum 31. Mai 2019 noch Kontingente für beide osteuropäische Staaten erlassen – sofern die Zuwanderung einen gewissen Schwellenwert überschreitet.

    Die volle Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien konnte trotz der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative in Kraft treten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf beide osteuropäische Länder hatten die Stimmberechtigten bereits 2009 gutgeheissen.

    Wie die Masseneinwanderungs-Initiative selbst umgesetzt wird, ist offen. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats liegt derzeit bei der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. swissstaffing bleibt am Ball und setzt sich weiterhin für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung ein.

  • Aktualisierte Broschüren GAV Personalverleih

    Nachdem der GAV Personalverleih per 1. Mai 2016 in Kraft getreten ist, sind nun auch die Broschüren „GAV Personalverleih in Kürze" verfügbar – aktualisiert auf den 1.05.2016. Auch die blauen GAV-Büchlein sind seit kurzem lieferbar.

    » Möchten Sie bestellen? Hier geht's zum Bestellformular.

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    Die Schweiz braucht Fachkräfte

    Bund, Kantone und Sozialpartner bündeln ihre Anstrengungen, damit das Fachkräftepotenzial der Schweiz besser genutzt werden kann. In diesem Rahmen wurde eine neue Website www.fachkraefte-schweiz.ch lanciert. Sie informiert über konkrete Projekte und Massnahmen von Unternehmen, Verbänden und Behörden in den vier Handlungsfeldern Qualifizierung, Beruf und Familie, 50+ (ältere Arbeitnehmende) sowie Flüchtlinge.

    Auch swissstaffing hat mit „Best-Practice"-Beispielen zu den Themen „Qualifizierung" und „50+" einen Beitrag geleistet.

    » Temporärbranche fördert Fachkräfte

    » Temporärbranche integriert Fachkräfte

    » Finden Sie Informationen zu weiteren Projekten, Programmen und Aktivitäten.