Newsletter Juli 2016

temptraining, der Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, ist 2012 gestartet und mittlerweile ein voller Erfolg. Damit die finanzielle Situation von temptraining langfristig stabil bleibt, wurden an der Mitgliederversammlung der Schweizerisch Paritätischen Kommission des Personalverleihs (SPKP) Sparmassnahmen beschlossen. Eine zu meisternde Herausforderung.

Doch nicht nur temptraining steht vor Herausforderungen – auch unsere Wirtschaft und unsere Branche. Denn die Fragen: „Gefährdet uns die Zuwanderungsbeschränkung oder was passiert nach dem Brexit?" sind allgegenwärtig.

Gute Lektüre,
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» temptraining - Reglementsänderungen
» Spannungsfeld Arbeitsmarkt & Zuwanderung
» HR Today – Flexibel arbeiten und sicher vorsorgen
  • swisstemptrend

    Nach einem Rückgang der Geschäftstätigkeit im Mai um 8,9 Prozent stabilisiert sich die Branchenentwicklung im Juni mit einem Nullwachstum. Seit Jahresbeginn konnte die Branche damit um einen Prozent zulegen. Mit einem feinen Anstieg von 0,9 Prozent wuchs die Temporärbranche in den letzten 12 Monaten nur geringfügig langsamer. In einer längeren Rückschau bleibt die Branche damit auf einem verhaltenen Wachstumskurs.

    » Lesen Sie den Juni swisstemptrend von Marius Osterfeld, Ökonom bei swissstaffing.

  • temptraining - Reglementsänderungen

    Wie Sie bereits an unseren Regiomeetings erfahren haben, stehen bei temptraining umfassende Änderungen an. Damit die Situation von temptraining stabil bleibt und weiterhin möglichste viele Temporärarbeitende vom Fonds profitieren können, wurden an der Mitgliederversammlung der Schweizerisch Paritätischen Kommission des Personalverleihs (SPKP) Sparmassnahmen beschlossen.

    Die getroffenen Massnahmen treten am 1. August 2016 in Kraft.

    Anspruchsfristen:
    Neu gibt es drei, anstatt eine Anspruchsfrist.

    Anspruchsfrist 1:
    Nach mindestens 352 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 1'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 750 Lohnausfall während 6 Monaten

    Anspruchsfrist 2:
    Nach mindestens 528 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 2'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 1'250 Lohnausfall während 6 Monaten

    Anspruchsfrist 3:
    Nach mindestens 704 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 4'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 2'000 Lohnausfall während 6 Monaten

    Neu beginnt nach Ablauf der Anspruchsfrist eine Wartefrist von 12 Monaten. Wenn ein Temporärarbeitender in dieser Wartefrist ist, werden ihm keine Gesuche bewilligt. Ist die Wartefrist von 12 Monaten abgelaufen, beginnt die Anspruchsfrist von vorne – der Temporärarbeitende hat also die Möglichkeit neue Stunden zu erarbeiten.

    » Das neue Reglement mit allen Änderungen finden Sie ab dem 1. August 2016 auf www.tempservice.ch (Reglement Verein).

  • Spannungsfeld Arbeitsmarkt & Zuwanderung

    Europa Forum Luzern – 14. November 2016

    Die Schweizer Wirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen: Gefährdet die Beschränkung der Zuwanderung unsere Chancen im globalen Wettrennen? Was passiert jetzt nach dem BREXIT?

    Am Gipfeltreffen der Wirtschaft und Politik beziehen u.a. CEOs von ABB, Implenia, Pilatus Flugzeugwerke, Manpower, Partners Group, Ypsomed sowie weitere Top-Referenten Stellung.

    Bis am 31. Juli 2016 gibt es noch einen Frühbucherrabatt von 20%.

    » Weitere Informationen unter www.europaforum.ch

    swissstaffing ist Netzwerkpartner des Europa Forum Luzern 2016.

  • HR Today – Flexibel arbeiten und sicher vorsorgen

    Die berufliche Vorsorge ist für Temporärarbeitende streng geregelt: durch das BVG und seit 2012 zusätzlich durch den GAV Personalverleih.

    Arbeitet zum Beispiel ein Familienvater mit Unterstützungspflichten temporär, so muss er durch das Temporärbüro ab der ersten Stunde versichert werden. Dauert ein Einsatz länger als drei Monate, ist die Versicherung ebenfalls obligatorisch und bei einer kürzeren Dauer auf Wunsch des Temporärarbeitenden immer möglich.

    » Lesen Sie den Kurzbeitrag im HR Today Artikel vom Juli/August.