temptraining - Reglementsänderungen
Wie Sie bereits an unseren Regiomeetings erfahren haben, stehen bei temptraining umfassende Änderungen an. Damit die Situation von temptraining stabil bleibt und weiterhin möglichste viele Temporärarbeitende vom Fonds profitieren können, wurden an der Mitgliederversammlung der Schweizerisch Paritätischen Kommission des Personalverleihs (SPKP) Sparmassnahmen beschlossen.
Die getroffenen Massnahmen treten am 1. August 2016 in Kraft.
Anspruchsfristen:
Neu gibt es drei, anstatt eine Anspruchsfrist.
Anspruchsfrist 1:
Nach mindestens 352 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 1'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 750 Lohnausfall während 6 Monaten
Anspruchsfrist 2:
Nach mindestens 528 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 2'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 1'250 Lohnausfall während 6 Monaten
Anspruchsfrist 3:
Nach mindestens 704 gearbeiteten Stunden haben Temporärarbeitende einen Anspruch auf CHF 4'000.- Kurskosten während 12 Monaten, sowie auf CHF 2'000 Lohnausfall während 6 Monaten
Neu beginnt nach Ablauf der Anspruchsfrist eine Wartefrist von 12 Monaten. Wenn ein Temporärarbeitender in dieser Wartefrist ist, werden ihm keine Gesuche bewilligt. Ist die Wartefrist von 12 Monaten abgelaufen, beginnt die Anspruchsfrist von vorne – der Temporärarbeitende hat also die Möglichkeit neue Stunden zu erarbeiten.
» Das neue Reglement mit allen Änderungen finden Sie ab dem 1. August 2016 auf www.tempservice.ch (Reglement Verein).