Newsletter Juli 2020

Die Corona-Krise hat die gesamte Wirtschaft in den letzten drei Monaten stark dominiert. In der Temporärbranche brach die Zahl der geleisteten Einsatzstunden im 2. Quartal im Vergleich zum Vorjahr um knapp 23 Prozent ein.

Seit mehreren Jahren ist eine Zunahme an flexiblen und temporären Anstellungsformen zu beobachten. swissstaffing hat dem Thema der Flexworker deshalb einen Kurzfilm gewidmet, der auf den Erkenntnissen unseres aktuellen White Papers basiert.

Als Vorstandsmitglied von swissstaffing berichtet Marcel Keller, CEO der Kelly Services (Schweiz) AG, über seine persönlichen Erfahrungen während der Corona-Krise und setzt sich insbesondere mit dem Thema der Leadership in Krisenzeiten auseinander.

Wir wünschen eine gute Lektüre!
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» Swiss Staffingindex – Corona-Einbruch von 22,8 Prozent, 20’000 Kurzarbeitenden droht Arbeitslosigkeit
» Flexworker – Motive, Chancen und Herausforderungen
» Kurzfilm zum Thema «Flexworker»
» Leadership in Zeiten von Covid-19
» Rückblick: Der Jahresbericht 2019 ist online!
» Neues Merkblatt: Änderung Gleichstellungsgesetz
  • Swiss Staffingindex – Corona-Einbruch von 22,8 Prozent, 20’000 Kurzarbeitenden droht Arbeitslosigkeit

    Die Corona-Krise schüttelt die Temporärbranche durch. Um knapp 23 Prozent brach die Zahl der geleisteten Einsatzstunden im 2. Quartal im Vergleich zum Vorjahr ein – ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit. Etwa 20'000 Temporärarbeitende befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Am 31. August 2020 läuft die Notverordnung des Bundesrates aus und die Kurzarbeit steht der Branche als Arbeitsmarktmassnahme nicht mehr zur Verfügung. Können die betroffenen Mitarbeitenden bis dahin nicht wieder eingesetzt werden, droht ihnen die Vertragsauflösung.

    > Mehr dazu im Swiss Staffingindex Q2-2020

  • Flexworker – Motive, Chancen und Herausforderungen

    Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung und Virtualisierung verändern die Art, wie wir arbeiten. Seit mehreren Jahren ist deshalb eine Zunahme an flexiblen und temporären Anstellungsformen zu beobachten. Gleichzeitig verschwinden aufgrund der zunehmenden Flexibilität die Grenzen zwischen Arbeit, Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer mehr. In diesem dynamischen Arbeitsmarkt entstehen auf individueller Ebene neue Bedürfnisse, die bisher noch wenig Beachtung fanden.

    > Zum Blog von Dr. Anja Feierabend und Dr. Lea Rutishauser von HR ConScience

  • Kurzfilm zum Thema «Flexworker»

    Temporäreinsätze, Plattformarbeit, Selbstständigkeit oder Arbeit auf Abruf – swissstaffing hat einen Kurzfilm zum Thema realisiert, der auf den Erkenntnissen unseres aktuellen White Papers basiert.

    > Sehen Sie sich den Kurzfilm an

  • Leadership in Zeiten von Covid-19

    Marcel Keller, CEO der Kelly Services (Schweiz) AG, berichtet über seine persönlichen Erfahrungen während der Corona-Krise und geht dabei insbesondere auf das Thema der Leadership in Krisenzeiten ein: „Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist nichts mehr, wie es war. Das Virus verursacht nicht nur die grösste Weltwirtschaftskrise seit Ende des Zweiten Weltkriegs; es verändert auch unsere Art zu arbeiten. Und meine Sicht auf Leadership."

    > Lesen Sie den Blog von Marcel Keller

  • Rückblick: Der Jahresbericht 2019 ist online!

    2019 war ein interessantes Jahr, in welchem wir für unsere Branche viel bewegen konnten. Das wachsende Bedürfnis nach flexiblen Arbeitsformen braucht ein Fundament, auf das es sich stützen kann – dafür engagierte sich swissstaffing auch im vergangenen Jahr. In diversen Studien haben wir ausserdem Wissenswertes über die Temporärarbeit und den Arbeitsmarkt aufgearbeitet. Weitere interessante Fakten, die unseren Verband und die Branche bewegten, finden Sie in unserem Jahresbericht 2019.

    > Zum Jahresbericht 2019 von swissstaffing

  • Neues Merkblatt: Änderung Gleichstellungsgesetz

    Am 1. Juli 2020 traten die neuen Bestimmungen zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (GlG) in Kraft. Besonders relevant ist der neue Artikel 13a GlG; Arbeitgeber, die am Anfang des Jahres 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese Analyse wird alle vier Jahre wiederholt, solange die Lohngleichheit nicht eingehalten wird. Unser Rechtsdienst hat ein entsprechendes Merkblatt erarbeitet.

    > Zum Merkblatt