Newsletter Februar 2014

Für die Temporärbranche hat das Jahr 2014 schleppend begonnen. Ganz im Gegenteil dazu geht es auf politischer Ebene heiss zu und her: Es werden Pläne ausgeheckt, wie die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt werden soll. Swissstaffing wird alle Hebel in Bewegung setzen, um bei diesen Plänen die Bedürfnisse der Branche einzubringen. In diesem Newsletter halten wir Sie - Monat für Monat - auf dem Laufenden.

Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» Dringend empfohlen: Anpassung des Muster-Rahmenarbeitsvertrags
» GAV Personalverleih: Aktuelle FAQ Liste publiziert
» swissstaffing.ch: Neu auch auf Englisch
» Suchen Sie Unterkünfte für Ihre Mitarbeitenden?
  • swisstemptrend

    Verhaltener Start ins neue Jahr:
    Die Temporärarbeit ist verhalten ins neue Jahr gestartet. Im Januar 2014 resultierte eine Abnahme des Temporärarbeitsvolumens um 7.1% gegenüber Januar 2013. Damit beginnt das 2014 schwächer als sich das 2013 präsentierte. Aufgrund der aktuell verfügbaren Daten schätzt swissstaffing das Wachstum der Temporärbranche 2013 auf eine rote Null.

  • Dringend empfohlen: Anpassung des Muster-Rahmenarbeitsvertrags

    Das SECO hat eine Bestimmung zu den Kinder- und Familienzulagen im Muster-Rahmenarbeitsvertrag von swissstaffing als nicht gesetzeskonform erklärt. Es handelt sich um folgende Bestimmung ( Ziff.13, letzter Satz des Vertrages):

    "Verspätet eingereichte Nachweise werden frühestens in der nächsten Lohnperiode und nicht rückwirkend berücksichtigt."

    swissstaffing hat diese Bestimmung gestrichen und empfiehlt den Personalverleihern Ihre Rahmenarbeitsverträge entsprechend anzupassen.

    Korrekt ist: Familienzulagen können grundsätzlich für maximal 5 Jahre nach dem Ende des Monats, für welchen die Leistung geschuldet ist, rückwirkend verlangt werden.

    ›› angepasster Muster-Rahmenarbeitsvertrag

    ›› detaillierte Erklärung vom Rechtsdienst swissstaffing

  • GAV Personalverleih: Aktuelle FAQ Liste publiziert

    Die aktuelle FAQ-Liste vom 31. Januar 2014 ist auf der Webseite von tempcontrol publiziert.
    Die Neuerungen betreffen:

    • die Zusatzvereinbarung zum GAV Personalverleih - Definition "Angelernt"
    • die Gleichwertigkeit von ausländischen und inländischen Diplomen
    • die Beitragspflicht nach ave Berufsbildungsfonds
    • das Verhältnis von Bestimmungen eines Normalarbeitsvertrages zu jenen des GAV Personalverleih

    ›› zur FAQ-Liste

  • swissstaffing.ch: Neu auch auf Englisch

    Haben Sie Kunden oder Mitarbeiter, die gerne mehr über swissstaffing oder die Temporärbranche wissen möchten, aber nur Englisch sprechen? Kein Problem. Verweisen Sie sie auf unsere Webseite. In der englischen Version finden Sie alle wichtigen Informationen zum Verband und zur Branche.

    ›› hier geht's zur englischen Webseite

  • Suchen Sie Unterkünfte für Ihre Mitarbeitenden?

    Haben Sie Mühe, für Ihre temporären Mitarbeitenden eine günstige und passende Unterkunft zu finden? Christian Hohl kennt das Problem aus seiner Zeit als Personalberater und bietet Ihnen mit Fisler & Partner eine Lösung: bezugsfertige Zimmer und geräumige Wohnungen in der ganzen Schweiz. Nebst wöchentlicher Reinigung und WLAN bietet Fisler & Partner auch flexible Kündigungsfristen und verlangt keine Bonitätsprüfung. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite.

    ›› zur Webseite