Der neue Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih ist da!

Politik

Am 6. Mai hat die Generalversammlung von swissstaffing beschlossen, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih weiterzuführen und das ausgehandelte GAV-Paket 2016-2018 gutgeheissen. Warum legen sich Arbeitgeber freiwillig Ketten an und binden sich an Regeln, die ihre tägliche Arbeit einschränken? Ein Erklärungsversuch.

Aus Alt wird Neu: der Gesamtarbeitsvertrag 2016-2018 Quelle: Shutterstock

Der GAV Personalverleih bietet den Kunden der Personaldienstleister Vorteile. Den Temporärangestellten bietet er Mindestlöhne, soziale Absicherung im Alter und im Krankheitsfall sowie grosszügige Weiterbildungsmöglichkeiten. Solche „Employee Benefits" sind im Wettbewerb um Fachkräfte wichtig und helfen dem Personaldienstleister, seine Kandidaten an sich zu binden. Eine Möglichkeit der Bindung bietet der Weiterbildungsfond temptraining. Dieser finanziert, mit einer rasch zunehmenden Zahl von Temporär-arbeitenden, den Weiterbildungskurs ihrer Wahl.

Zudem werden die Mindestlöhne ab 2016 jährlich sukzessiv angehoben – auf Fr. 3'200 (2016), Fr. 3'300 (2017) und Fr. 3'400 (2018) für Ungelernte und auf Fr. 4'100 (2016), Fr. 4'150 (2017) und Fr. 4'250 (2018) für Gelernte im Normallohngebiet. Für die Hochlohn- und Angelernten-Löhne siehe hier.

Den Einsatzbetrieben bietet der GAV Personalverleih die Sicherheit, dass sich ihre Lieferanten rechtskonform verhalten. So profitieren die Betriebe beim Einsatz von Temporärangestellten von Flexibilität, die in einen geregelten Rahmen eingebettet ist. Der neue GAV Personalverleih sieht ab 2016 im Bereich der Arbeitszeit zusätzliche Flexibilität vor, indem die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit von 9 Stunden auf 9,5 Stunden angehoben wird. Auf Wochenbasis bleibt die Grenze zur zuschlagspflichtigen Überzeit unverändert bei 45 Stunden.

Wenn sich eine ganze Branche zusammenrauft und sich Spielregeln verpasst, ist das Ausdruck des Willens, gegen schwarze Schafe anzutreten und Regelbrecher abzustrafen. Ein solches Unterfangen funktioniert nur in der Gemeinschaft. Nur wenn die Gruppe einen gemeinsamen Konsens findet, wo die Grenzen des Tolerierbaren liegen, kann ein Regelsystem etabliert werden. Mit den Gewerkschaften an Bord erhält dieses System quasi Gesetzesqualität und kann mit einem Kontrollorgan ausgestattet werden, das Sanktionen ausspricht, wenn die GAV-Regeln verletzt werden. Denn jedes Gesetz ist nur so gut, wie es durchgesetzt wird. Deshalb verfügt der GAV Personalverleih über die Kontrollstelle tempcontrol.

Und: wer Eigenverantwortung übernimmt, kann selbst bestimmen und wird nicht von Fremden reguliert. Die Arbeitsvermittlung und der Personalverleih sind ein sensibles Geschäft. Denn es geht um Menschen und ihr Grundbedürfnis nach Arbeit. Aufgrund dessen sind Regeln und Schranken angebracht. Nur sind diese in der Vergangenheit nicht immer tauglich ausgestaltet worden. Politische Akteure mit wenig Kenntnissen der Personaldienstleistung, und mehr Vorurteilen und festgefahrenen Meinungen haben das Arbeitsvermittlungsgesetz geschaffen und verschärft. Der GAV Personalverleih ist in diesem Sinne ein Befreiungsschlag für die Personaldienstleister, eine Emanzipation vom Gesetzgeber und Ausdruck einer mündigen Branche, die ihren Weg selber geht.

swissstaffing wird in den kommenden Tagen zusammen mit den Sozialpartnern beim Seco das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung einreichen, damit der neue GAV Personalverleih plangemäss am 1.4.2016 in Kraft treten kann. Bis zum 31.3.2016 gelten die Regeln des aktuellen GAV.

Das könnte Sie auch interessieren…