Newsletter April 2020

Die Temporärbranche verzeichnet im März aufgrund der Corona-Krise ein Minus von insgesamt 12 Prozent. Im Hinblick auf das erste Quartal 2020 fällt der Geschäftsrückgang mit 6 Prozent moderater aus, da die Einsatzstunden im Januar und Februar geringfügiger abgenommen haben.

Das Coronavirus wird uns voraussichtlich noch während einer längeren Zeit beschäftigen. Unser Rechtsdienst analysiert fortlaufend die aktuelle Situation, deren Auswirkungen auf unsere Branche und passt die zur Verfügung stehenden Merkblätter bei Bedarf an.

Das Team von temptraining steht Ihnen für die Rückvergütung abgeschlossener Weiterbildungen weiterhin zur Verfügung und bearbeitet Ihre Anträge rasch und unkompliziert.

Wir wünschen eine gute Lektüre und bleiben Sie gesund.
Ihr swissstaffing-Team

Themen

» Swiss Staffingindex – Krachendes Corona-Minus: 12 Prozent Einbruch bereits im März
» Die Corona-Krise in Geschichten aus der Temporärbranche
» Update: Arbeitsrechtliche Merkblätter zum Coronavirus
» Wird der Kunde erst durch Networking zum «König»?
» temptraining: Zahlungsanträge für abgeschlossene Weiterbildungen einreichen
  • Swiss Staffingindex – Krachendes Corona-Minus: 12 Prozent Einbruch bereits im März

    Aufgrund der Corona-Krise leisteten die Temporärarbeitenden gemäss Swiss Staffingindex im März 12 Prozent weniger Einsatzstunden als im Vorjahresmonat – ohne Berücksichtigung von Kurzarbeitsstunden. Eine Umfrage des gfs-zürich zeigt: Durchschnittlich war knapp jeder zweite Temporärarbeitende nach dem Lockdown in Kurzarbeit, wenn ein Temporärunternehmen diese beantragt hat. Bei 60 Prozent der Personaldienstleister war das der Fall. Aufgrund geringerer Rückgänge im Januar und Februar fällt der Geschäftsrückgang mit 6 Prozent im ersten Quartal 2020 moderater aus. Da die Wirtschaft im März erst zur Hälfte vom Lockdown betroffen war, dürfte die Geschäftsentwicklung im April noch tiefer abstürzen.

    > Mehr dazu im Swiss Staffingindex Q1-2020

  • Die Corona-Krise in Geschichten aus der Temporärbranche

    Die Corona-Krise dürfte sich zur grössten Wirtschaftskrise der jüngeren Geschichte entwickeln. Grosse Krisen erzählen aber auch kleine wie grosse Erfolgsgeschichten und Schicksale. swissstaffing gibt einen Anriss über sechs Geschichten aus der Temporärbranche.

    > Lesen Sie die Geschichten in unserem Blog

  • Update: Arbeitsrechtliche Merkblätter zum Coronavirus

    Der Rechtsdienst von swissstaffing hat für die Personaldienstleister zwei Merkblätter zum Coronavirus erarbeitet. Das erste Merkblatt zeigt die allgemeinen Rechte und Pflichten von Personalverleihern auf, während das zweite Merkblatt die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Temporärangestellte zusammenfasst. Beide Merkblätter werden laufend angepasst, sodass Ihnen immer die aktuellsten Informationen zur Verfügung stehen.

    > Zum „Merkblatt: Coronavirus – Arbeitsrechtliche Informationen für Personalverleiher"
    (Stand: 27. April 2020)

    > Zum „Merkblatt: Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für temporäre Mitarbeiter"
    (Stand: 14. April 2020)

  • Wird der Kunde erst durch Networking zum «König»?

    «Kunden sind bei jedem Betrieb das A und O» ist Urs Vögele-Freund, CEO der Hans Leutenegger AG, überzeugt. Die Wertschätzung der Kunden sollte Personaldienstleister somit zu Höchstleistungen in Sachen Kundenpflege anregen. Kunden können heutzutage aus einer schier endlosen Zahl von Personaldienstleistungs-Anbietern auswählen. Eine optimale Kundenbetreuung auf höchstem Niveau ist somit unerlässlich.

    > Lesen Sie den Blog von Urs Vögele-Freund

  • temptraining: Zahlungsanträge für abgeschlossene Weiterbildungen einreichen

    Sind bei Ihnen noch Rückzahlungen von bewilligten Weiterbildungsgesuchen Ihrer Temporärmitarbeitenden offen? Sobald die Weiterbildungen abgeschlossen sind, können Sie Ihren Antrag einreichen. Das Team von temptraining steht Ihnen hierfür auch während der Corona-Krise zur Seite und bearbeitet Ihre Anträge zeitnah.

    > Jetzt einen Antrag zur Auszahlung einreichen